Winterstellplätze an Land
Überwintern an Land
Der Yachtclub Uelzen stellt Mitgliedern Winterstellplätze im Außenbereich des Sportboothafens und des WSA-Hafens zur Verfügung. Auf Trailern gelagert und mit einer Plane geschützt warten die Boote auf die neue Saison.
Freie Stellplätze werden auch an Gäste vermietet. Zwingend notwendig ist der Abschluss eines Vertrages zur Winterlagerung eines Sportbootes.
Dauerliegeplätze für Sommer und Winter erfragen Sie bei unserem Hafenmeister. Es ist möglich, dass durch viele Nachfragen Sie auf eine Warteliste kommen.
Gebühren für Winterstellplätze
Für die Berechnung der Gebühren ist die Bootslänge (Länge über Alles) maßgebend. Für passive Mitglieder werden laut Satzung ebenfalls Gastliegegebühren berechnet. Die Wintersaison dauert vom 16.10. - 14.04. eines jeden Jahres
Aktive Mitglieder
Im Sportboothafen pro Meter Bootslänge (aufgerundet auf halbe Meter) | 12 € |
Stromkosten im Sportboothafen nach Zähler pro kWh + 5 € Zählergebühr im Jahr | 0,60 € |
Im WSA-Hafen pro Meter Bootslänge (aufgerundet auf halbe Meter) | 10 € |
Stromkosten im WSA-Hafen nach Zähler pro kWh + 5 € Zählergebühr im Jahr | 0,60 € |
Pauschale für das Kranen oder Slippen (aktive Mitglieder mit Sommerliegeplatz Uelzen) | 20 € |
Pauschale für das Kranen (aktive Mitglieder ohne festen Sommerliegeplatz in Uelzen) | 35 € |
Pauschale für das Slippen (aktive Mitglieder ohne festen Sommerliegeplatz in Uelzen) | 25 € |
Gäste und passive Mitglieder
Im Sportboothafen pro Meter Bootslänge (aufgerundet auf halbe Meter) | 50 € |
Stromkosten im Sportboothafen nach Zähler pro kWh + 5 € Zählergebühr im Jahr | 0,60 € |
Im WSA-Hafen pro Meter Bootslänge (aufgerundet auf halbe Meter) | 50 € |
Stromkosten im WSA-Hafen nach Zähler pro kWh + 5 € Zählergebühr im Jahr | 0,60 € |
Slippen | 10 € |
Treckerbenutzung | 50 € |
Krankostenpauschale an Krantagen (inkl. Nutzung Krangeschirr) | 65 € |
Nutzung des Krangeschirrs (außerhalb der Krantage) | 35 € |
Leerer Gast-Trailer | 60 € |
Hinweis: Irrtum und Änderungen vorbehalten, es gilt die jeweils aktuelle gültige Fassung der Gebührenordnung.